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BeitragVerfasst: 17.12.2016, 21:00 
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Super Allwissender
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Der Sachverhalt: Motorradfahrer M. war mit seinem Bike privat unterwegs. Nichts Böses ahnend genoss er die Zeit „on the road“. Plötzlich kam ihm ein Vorfahrt missachtender Fahrradfahrer in die Quere. M. wich geistesgegenwärtig aus. Der Dank der guten Tat: zwei verletzte Schultergelenke. Zudem lehnte die Unfallkasse NRW die Anerkennung des Unfalls als „Arbeitsunfall“ ab.

Das Problem: Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nur dann, wenn ein Unfall irgendwie mit der Arbeit in Zusammenhang steht. Das war hier eindeutig nicht der Fall. Nach dem Gesetz sind aber auch Personen unfallversichert, „die bei Unglücksfällen … Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten“.

Das Urteil: Die Unfallkasse muss M.‘s Unfall anerkennen. M. hat den Fahrradfahrer, „indem er seinem potentiellen Unfallgegner ausgewichen“ ist, .. „aus erheblicher Gefahr für dessen Gesundheit gerettet.“ So sind auch spontane Rettungsaktionen ohne Vorüberlegung – wie ein Ausweichmanöver – versichert (SG Dortmund, Urteil vom 02.11.2016, S 17 U 955/14, Pressemitteilung).

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Gruß Dedo.
Der mit dem two and a half Fuffi.


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Verfasst: 17.12.2016, 21:00 


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BeitragVerfasst: 05.04.2020, 13:36 
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Mega-User
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Dedo, grundsätzlich gebe ich Dir recht!

Eines ist aber hier zu beachten:
Erstinstanzliche Urteile sind nicht bindend für andere
Erstinstanzen, d.h. andere Sozialgerichte in vergleichbaren Fällen.
Genügend Beispiele gibt es für die unterschiedlichen
Auffassungen einzelner Richter.
Interessant, d.h. mit einer gewissen Bindungskraft wird es erst,
wenn man sich auf das Urteil einer nächsten Instanz, hier Landessozialgericht,
in einem vergleichbaren Fall berufen kann.


Aus Erfahrung:
Die Unfallkasse ist die eine Sache.
Wie verhält sich aber die Krankenversicherung bei Privatpatienten bzgl. der
Kosten/Regress und Spätfolgen, wenn es hier doch einen Verursacher gibt?
Insb. bei Neuverträgen!

Unabhängig davon finde ich es sehr gut, daß der Richter so entschieden hat.

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Mein Roller meckert nicht mit mir, der führt nur Selbstgespräche :big_haha


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BeitragVerfasst: 05.04.2020, 17:31 
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Super Allwissender
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Moin Micha.
Das Urteil stützt sich auf eine Rechtsprechung des BSG und ist rechtskräftig.
https://www.dguv.de/uv-recht/2017/09_20 ... 017_03.pdf

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Gruß Dedo.
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