Dedo, grundsätzlich gebe ich Dir recht!
Eines ist aber hier zu beachten: Erstinstanzliche Urteile sind nicht bindend für andere Erstinstanzen, d.h. andere Sozialgerichte in vergleichbaren Fällen. Genügend Beispiele gibt es für die unterschiedlichen Auffassungen einzelner Richter. Interessant, d.h. mit einer gewissen Bindungskraft wird es erst, wenn man sich auf das Urteil einer nächsten Instanz, hier Landessozialgericht, in einem vergleichbaren Fall berufen kann.
Aus Erfahrung: Die Unfallkasse ist die eine Sache. Wie verhält sich aber die Krankenversicherung bei Privatpatienten bzgl. der Kosten/Regress und Spätfolgen, wenn es hier doch einen Verursacher gibt? Insb. bei Neuverträgen!
Unabhängig davon finde ich es sehr gut, daß der Richter so entschieden hat.
_________________ Mein Roller meckert nicht mit mir, der führt nur Selbstgespräche
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