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 Betreff des Beitrags: Re: 3.EU-Führerscheinrichtlinie
BeitragVerfasst: 25.01.2013, 21:05 
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A1 auf A2
Das mit den Fahrstunden wird in der FahrschAusbO §7 (1) Abs.6 geregelt. (Ausnahmeregelung)
Zusammengefasst: "Wer 2 Jahre lang die Klasse A1 hat, braucht keine obligatorischen Sonderfahrten machen".

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Gruß Dedo.
Der mit dem two and a half Fuffi.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 25.01.2013, 21:05 


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 Betreff des Beitrags: Re: 3.EU-Führerscheinrichtlinie
BeitragVerfasst: 26.01.2013, 07:08 
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Das mag wohl so sein, aber die Sonderprüfungen wie Slalom, Ausweichen, Notbremsung usw. werden auf jeden Fall geprüft. Und ob man das ohne eine Fahrstunde einfach so hinbekommt, wag ich mal zu bezweifeln.
Ausserdem stellt sich ja auch die Frage, wer stellt ein entsprechendes Prüfungsfahrzeug zur Verfügung?

Ich jedenfalls bin ganz froh, dass ich mir darüber keinen Kopf mehr machen muss.
gruß
uwe

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Bis denne
Uwe aus GAN
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Ist ja toll, kaum macht man's richtig, schon funktioniert's !

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 Betreff des Beitrags: Re: 3.EU-Führerscheinrichtlinie
BeitragVerfasst: 26.01.2013, 09:11 
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Natürlich muss man sich auf die Prüfung vorbereiten. Je nach Können werden wohl Fahrstunden fällig.
Aber die, sonst gesetzlich vorgeschriebenen, Sonderfahrten (Nachtfahrt usw.) entfallen.
Man sollte die gesetzliche Regelung kennen, um bei der Fahrschule nicht abgezockt zu werden.

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Gruß Dedo.
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 Betreff des Beitrags: Re: 3.EU-Führerscheinrichtlinie
BeitragVerfasst: 26.01.2013, 15:52 
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Habe mich heute auf der Motorradmesse mit einem Fahrlehrer unterhalten.

Also, 250,00 - 300,00 Euro wird's kosten, zuzüglich der Fahrstunden, die zwar nicht Pflicht sind, aber ganz ohne wirds wohl nicht gehen. Desweiteren kommt hinzu
- Sehtest
- Erste Hilfe
- Passbild für den neuen Lappen. (auf 15 Jahre begrenzt !!), dann muss ein Neuer her :big_hello

Ob man sich auch selbst zur Prüfung anmelden kann, ohne eine Fahrschule dazwischen, konnte er mir nicht beantworten. Immerhin muss man dann ja auch ein entsprechendes Fahrzeug haben, bei dem die Versicherung zugestimmt hat, dass es für die Prüfung verwendet werden darf.
Also, ist die Fahrschule wieder im Geschäft.

man, bin ich froh, dass ich das alles vor 1 1/2 Jahren gemacht habe.

gruß
uwe

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 Betreff des Beitrags: Re: 3.EU-Führerscheinrichtlinie
BeitragVerfasst: 26.01.2013, 16:32 
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Super Guru
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:big_hello
ja, ich bin auch froh, vor knapp zwei Jahren die Erweiterung gemacht zu haben. Am 21.04.2013 darf ich dann schon offen fahren. Mein neuer Roller wartet solange im Laden.
Gruß - Klaus

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Grüße aus DEL
Klaus
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Erst anhalten, dann absteigen.
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 Betreff des Beitrags: Re: 3.EU-Führerscheinrichtlinie
BeitragVerfasst: 26.01.2013, 19:33 
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Super Allwissender
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Allen die jetzt die Erweiterung machen wollen wünsche ich viel Glück und Erfolg!
Wenn ich das jetzt hier lese dann kann ich für mich persönlich sagen, gut das ich das jetzt nicht mehr brauche. Als ich 2004 den offenen A-Schein für runde 800 Euronen gemacht habe, hieß es schon, „Warte mal ab, da kommt was!“ Jetzt 10 Jahre später gibt es die Möglichkeit. Uwe schreibt dass man da vermutlich auch mit etwa 300 Euro dabei ist, was ich für sehr günstig halte. Gespart hätte ich also 500 Euro und zudem eine Beschränkung im Schein. Mein persönliches Fazit: Für nur 50 Euro im Jahr hatte ich 10 Jahre den vollen Fahrspaß und mein Schein ist ohne Einschränkung gültig!

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