Allgemeine Plauderei - Fragen
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3.EU-Führerscheinrichtlinie

04.11.2010, 20:56

Hier mal ein Hinweis : http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.php
Für die Klasse A1Inhaber (alt) ist vor allen Dingen Absatz 7 interessant

05.11.2010, 18:17

und noch eine Information: 26. Okt 10

Neuer Zweiradführerschein: Politiker ohne Hirn und Verstand

Bundesrat berät am 10. November

Die aktualisierte Gesetzesvorlage zur 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist ein Akt der politischen Mutlosigkeit und liefert schlechte Nachrichten für alle an der Zweiradmobilität Interessierten: Der neue Mopedführerschein mit 15 steht vor dem Aus. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat den von der Unionsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf mit liberalen Zugangsregeln zu den Zweiradführerscheinen überarbeitet und das geplante Einstiegsalter für den Mopedschein AM von 15 wieder auf 16 Jahre hochgesetzt. Er wolle kein „Verkehrsminister der jungen Toten“ sein, äußerte er jüngst. Und dies, obwohl die seit Kurzem vorliegenden Statistiken aus dem Nachbarland Österreich klar belegen, dass die Unfallzahlen in der „Risikogruppe der 15-Jährigen“ durch den neuen Mopedschein im ersten Halbjahr 2010 laut Kuratorium für Verkehrssicherheit um 16,5 Prozent gesunken sind. Zur Erinnerung: In Italien, Frankreich oder Spanien dürfen bereits 14-Jährige Zweiraderfahrungen mit Tempo 45 sammeln. Nur in Deutschland trauen die Sicherheitsexperten auf breiter Front (allen voran der ADAC, die Bundesanstalt für Straßenwesen und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat) den Jugendlichen dies nicht zu.
Die »bike und business«-Online-Petition „Sag Ja zu Moped und Motorrad“ spricht eine andere Sprache: Bis zum Redaktionsschluss am 25. Oktober votierten 21.279 Teilnehmer für unsere Reformvorschläge. 18.386 stimmten „dafür, dass das Mindestalter für den Kleinkraftrad-Führerschein und damit das Fahren von Mofa, Moped und Mokick bis 45 km/h auf 15 Jahre gesenkt werden soll“. 19.245 machten ihr Kreuz bei „Ja, ich bin dafür, dass Leichtkrafträder und Motorroller bis 125 cm³ der Klasse A1 wieder in die Führerscheinklasse B für Pkw eingebunden werden sollen“.
Politik hört nicht auf’s Volk
Die Politik nimmt diese „Volksabstimmung“ offenbar nicht wahr oder scheint sie absichtlich zu negieren. Jetzt berät der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundesrats am 10. November über den modifizierten Gesetzentwurf. Ausschussvorsitzender ist Dr. Reinhard Loske (Die Grünen). Der Bremer Senator ist bundesweit als energischer Klimakämpfer bekannt, hat auf den Autobahnen der Hansestadt ein generelles Tempolimit eingeführt und nahm für Bremen den Preis „Best for Bike 2009“ für die fahrradfreundlichste Entscheidung entgegen.
Ohne das Votum des Bundesrates zu präjudizieren, bleibt bis zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten, dass keiner der ursprünglich positiven Reformansätze der Politik im Gesetzentwurf auftaucht: Das Moped-Eintrittsalter bleibt bei 16 Jahren! Es kommt noch schlimmer: Pkw-Lenker dürfen künftig nicht mehr automatisch dreirädrige Fahrzeuge steuern, sondern benötigen hierzu den Motorradführerschein. Von der Pkw-Einschlussregelung in den A1 ist im Gesetzestext gar keine Rede mehr. Der vereinfachte Zweiradzugang bezieht sich nur auf die A2-Lizenz. Und zwar lediglich für Fahrer, die vor (!) April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben haben, nachdem sie eine praktische Prüfung abgelegt haben.
Fazit: Wenn alles so kommt, wie vorgezeichnet, dann verpasst Deutschland die Chancen, die aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie resultieren. Schade, doch die Regierung plant noch nicht einmal ein Reförmchen. Der deutsche Bürokratenapparat, mutlose Verkehrsexperten und ein überzogenes gesellschaftliches Sicherheitsdenken führen zur europaweit restriktivsten Auslegung der Gesetze. Dem motorisierten Zweirad fehlt einfach das Standing in der Gesellschaft.
Stephan Maderner

06.11.2010, 08:57

Hallo zusammen, hallo Kuddel,
das sind ja trübe Aussichten. Abgesehen davon, dass die Richtlinie - wie alle Gesetze - sehr schwer verständlich ist, wird es wohl kaum zu einer für mich alten Knacker einfachen Lösung kommen.
Damit ich im nächsten Jahr doch noch in eine höhere Klasse einsteigen kann, werde ich meinen Plan, die Führerscheinerweiterung Anfang kommenden Jahres voll durchziehen.
Den einzigen Vorteil, den die Inhaber des alten Führerschens Kl 3 - vor dem 1.4.1980 ausgestellt - haben ist, dass nicht die volle Fahrstundenanzahl gefordert wird.
Ich habe schon mal Kontakt zur Fahrschule bei mir um die Ecke aufgenommen. Danach kommen folgende Kosten auf mich zu:
1. Grundgebühr = 220 €
2. Überlandfahrt (3 x)
3. Autobahn (2 x)
4. Beleuchtungsfahrt (2 x)
5. Vorstellen zur Prüfung Theorie = 30 €
6. Vorstellen zur Prüfung Praxis = 95 €
Weitere Kosten:
Lehrmaterial - soweit erforderlich
Gebühr Stadt = 42,60 €
Gebühr TÜV = 133,64
Die Fahrstunden sind jeweils um die Hälfte reduziert. Da ist m.E. aber noch Spielraum vorhanden.
Die Fahrstunden können mit dem eigenen Roller durchgeführt werden. Spätestens bei der Prüfungsfahrt muss das dann aber ein größerer als 125er sein.
Meine Fahrschule hätte keine eigenen Roller. Insoweit muss ich mir noch etwas einfallen lassen.
Vielleicht kann sich ja mal jemand nach den Konditionen bei anderen Fahrschulen erkundigen. Wäre mal interessant ob und wie die Preise von einander abweichen.
Ich wünsche ein schönes Wochenende - hoffentlich nicht ganz so feucht.
Klaus

06.11.2010, 10:02

...zu den Preisen hab ich noch die wichtigsten Positionen vergessen:
Fahrstunde = 37 €
Überland = 45 €
Autobahn = 45 €
Beleuchtungsfahrt = 45 €

06.11.2010, 17:19

@Klaus: lies doch bitte nocheinmal den vorletzten Absatz durch. Gruß Kuddel

06.11.2010, 19:05

Der vereinfachte Zweiradzugang bezieht sich nur auf die A2-Lizenz. Und zwar lediglich für Fahrer, die vor (!) April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben haben, nachdem sie eine praktische Prüfung abgelegt haben.

Ich nehme an, dass Kuddel den Absatz meint.
Es geht wohl darum, dass man Leuten die schon 30 Jahre die Fahrerlaubnis für Pkw und A1 haben, bei einer Führerscheinerweiterung auf A2 nicht die komplette Führerscheinprüfung machen lassen sollte, also nur eine abgespeckte, auf die Erweiterung bezogene theoretische und praktische Prüfung.
Mal sehen was davon wird und ob die Kosten der Prüfung wesentlich reduziert werden.

07.11.2010, 09:16

[quote="Zollifan"]und noch eine Information: 26. Okt 10

. Der vereinfachte Zweiradzugang bezieht sich nur auf die A2-Lizenz. Und zwar lediglich für Fahrer, die vor (!) April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben haben, nachdem sie eine praktische Prüfung abgelegt haben.


@Kuddel

Danke für den Hinweis. Manche verstehen eben erst wenn man sie richtig mit der Nase draufstößt.
Ich bin aber weiter skeptisch und bleibe am Ball. Bereite mich also mental schon mal in der Theorie vor. Hab's da zurzeit etwas einfacher. Meine Tochter mach ja gerade den Führerschein für PKW.
Ein Blick in die Prüfungsbögen kann wirklich nicht schaden. Am Anfang 100 % Durchfallquote.

Gruß - Klaus

15.02.2011, 17:49

http://www.adac.de/_mm/pdf/2008-28-Neue ... _60004.pdf

Nun ist es also beschlossen, allerdings erst ab 01.2013.
Interessant sind die Gewichtsbeschränkungen, 0,1 Kw pro Kg.
Das wären ja bei 11 Kw (125 ccm) nur noch 110 Kg, oder sehe ich das nicht richtig?
Dann müßten die 125. aber ganz schön abspecken.

15.02.2011, 21:06

Dedo,
wenn ich 11KW/176 KG rechne, bin ich bei einem Leistungsgewicht von 0,0625kw/KG. 0,1 kw/KG hättest Du, wenn dein Roller nur 110 KG wiegen würde. Das hat man gemacht, damit nicht 50 Kg Roller mir 20 PS durch die Gegend fahren.

gruß
uwe

16.02.2011, 06:58

Was bin ich froh, dass meine "Pappe" 31 Jahre alt ist - ohne Punkte und Kuren in Flensburg. Ich denke, heute würde ich das Ding garnicht mehr bekommen. Leid tut mir nur die Generation derer, die, wie ein Freund von mir, für die 1980er Regelung zu jung sind, gern fahren würden, den Gang zur Fahrschule aber scheuen. Armes Deutschland. Ein Volk von BMW und Mercedesfahrern. Die Zweiradindustrie hat halt keine Lobby in Berlin. Da müssen alle Jugendlichen behutsam zum Auto geführt werden - super!

16.02.2011, 11:10

So ist das also gemeint. Bei einem Rollergewicht von 160 Kg max 16 Kw.
Die Formulierung ist ja Auslegungsfähig.
Vielleicht ist ja auch das Gewicht des Fahrers gemeint, da wäre Tommy gegenüber meinem Leichtgewicht natürlich klar im Vorteil und ich müßte mich nach einem Roller mit 7 Kw umschauen. :D
Zuletzt geändert von Dedo am 16.02.2011, 18:14, insgesamt 1-mal geändert.

16.02.2011, 14:01

@ Dedo: Kleiner Schelm! ;-)

16.02.2011, 18:16

Ich kann es einfach nicht lassen. :oops:

21.01.2012, 17:21

Die neunen Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Die neue Klasse A2

12.02.2012, 18:05

Zusätzlich zum A 2 >40 Min. praktische Prüfung auf 400ccm 25kw, Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben< kommt auch die Begrenzung des Führerscheins.
Erworben ab 19.01.2013, 15 Jahre.
Erworben vor dem 19.01.2013, Umtausch bis zum 19.01.2033.
Generell ist nur ein Umtausch ohne irgenwelche Prüfungen vorgesehen.
Der Zweck ist das einheitliche Aussehen Europaweit.
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