Genauso ist es mir ergangen, als mein PKW in der Werkstatt dem TÜV-Prüfer vorgeführt wurde. Die Tagfahrleuchten, weiße LED-Stripes, hatten zwar ein E-Zeichen; dieses bedeutet aber laut Prüfer nur, dass von diesen Leuchten keine Störstrahlung ausgeht, nicht aber, dass sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Also musste der Werkstattmeister diese Leuchten mit schwarzem Isolierband abkleben, damit die Plakette erteilt wurde. Zusätzlich wurde in dem TÜV-Bericht vermerkt, dass durch die Wiederinbetriebnahme der Leuchten die Zulassung für das Fahrzeug erlischt.
_________________ Stau ist nur hinten blöd, vorne geht's.
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