So nun habe neue Infos zum Stammtisch in Sürwürden.
Ich habe mit unseren Wirt Klaus telefoniert und er hat mir gesagt, dass er nach jetzigen Stand erst einmal nur den Außenbereich öffnen darf "was Klaus auch machen wird"
Wann die Innengastronomie wieder öffnet steht im Moment noch nicht fest.
Somit könnten wir uns am 30.5 in Sürwürden treffen, aber nur wenn das Wetter es zulässt und wir draußen sitzen können.
Damit Klaus ein wenig planen kann, werde ich Ihm die Personenzahl am Freitag den 28.5 durchgeben, damit er sich ein wenig darauf vorbereiten kann.
Somit sollte sich jeder der am Stammtisch teilnehmen möchte im Kalender eintragen! Einen entsprechenden Kalendereintrag wird Johann in den nächsten Tagen anlegen.
Sobald ich neue Infos habe, teile ich sie Euch mit.Grand Günni hat geschrieben:
Hallo Uwe, das war ja wohl Gedankenübertragung!
Nachdem ich heute Morgen in der Zeitung gelesen habe, was alles wieder möglich sein soll,
hatte ich genau die gleichen Gedanken wie Du. So wie es aussieht brauchen wir uns nun nicht mehr rein zufällig treffen!
Wenn unser Wirt Klaus wieder öffnet, so sollten wir ihn auch unterstützen!
Ich werde mich in den nächsten Tagen mit Klaus in Verbindung setzen, um zu klären wie oder wann unser Rollerstammtisch-Lokal wieder öffnet.
Hier mal eine Kopie aus dem Internet wie es in der nächsten Zeit weiter gehen soll.
Sollte auch morgen der Inzidenzwert unter 100 liegen, wird der Landkreis auch die Allgemeinverfügung gem. der sogen. Bundesnotbreme, also §28b Infektionsschutzgesetz, aufheben. Das bedeutet, dass am übernächsen Tag, also am Freitag, 07.05. die Ausgangssperre aufgehoben wird. Zudem ist beim Terminshopping kein Test mehr erforderlich. ABER ACHTUNG: Das gilt möglicherweise nur Freitag und Samstag.
Warum? Und das ist gleichzeitig eine gute Nachricht für die Einzelhändler und die Gastronomie....
Weil es ab Montag eine neue nds. Coronaverordnung geben wird. In dieser Verordnung sind weitreichende Lockerungen, aber auch vermehrte Testungen, vorgesehen.
So soll der gesamte Einzelhandel wieder ohne Einschränkungen geöffnet werden. ABER: Es ist ein negativer Test erforderlich, der eine Gültigkeit von 24 Stunden hat.
Auch die Gastronomie kann wieder öffnen. Außengastronomie ohne Einschränkungen, Innengastronomie mit 50% Belegung. Auch hier ist ein negativer Test erforderlich.