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 Betreff des Beitrags: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 21.09.2013, 17:36 
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Ich war heute mit meiner Susi bei der Dekra zur HU
Wie Ihr Euch denken könnt, ohne Probleme bestanden.
Auch zu meiner Zusatzbeleuchtung mit Bremslicht im Topcase, kam kein Kommentar.
Ganz im Gegenteil, auf meine Frage meinte der Prüfer "es wäre doch zusätzliche Sicherheit". :big_ok
Dann habe ich Ihm nach Seitenleuchten am Roller gefragt. :big_grubel
Auch dazu kam die gleiche Antwort. :big_ok
Es müßen nur Bauartgeprüfte Leuchten sein, und ob mit Led oder Glühlampe, wäre auch gleich.
Wenn vorne und hinten je zwei Leuchten eingebaut würden, wäre doch Jeder noch besser zu sehen. :big_applaus
Na dann werden wir doch mal sehen, wo wir soetwas bekommen. :big_give5
Nur bin ich jetzt 63€ ärmer! :big_cry

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..... und die Moral von der Geschicht??
Siehst Du meinen Roller - versieh Dich nicht !!!!
Gruß Johann (Burgjan)
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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 21.09.2013, 17:36 


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 21.09.2013, 20:03 
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Nach einer vorgeschriebenen Farbe für Seitenleuchten hast Du nicht zufällig gefragt, oder?
Seitenbeleuchtung muß meiner Meinag nach immer in Gelb/Orange ausgeführt sein. So etwas in der Art wie Gerd aus Krefeld es hat, nur dann eben bauartgeprüft.

gruß
Uwe

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Bis denne
Uwe aus GAN
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Ist ja toll, kaum macht man's richtig, schon funktioniert's !

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 21.09.2013, 20:30 
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Hallo Uwe, schau mal hier:

https://www.iphpbb3.com/forum/file/71996 ... riften.pdf

Schöne Grüße, Gerd

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Stau ist nur hinten blöd, vorne geht's.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 04:43 
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Hallo Gerd,
Toller Beitrag. Das bestätigt ja genau das was ich gesagt habe.
Was nicht drin steht, ist, ob sie mitblinken dürfen. :D

gruß
Uwe

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 09:31 
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Uwe aus GAN hat geschrieben:
Hallo Gerd,
Toller Beitrag. Das bestätigt ja genau das was ich gesagt habe.
Was nicht drin steht, ist, ob sie mitblinken dürfen. :D

gruß
Uwe


Wenn Du genau in dem Beitrag liest, meine ich das dort von Leuchten und Blinkleuchten die Rede ist.
Ich vestehe es so das die Seitenleuchten dann leuchten dürfen, aber nicht blinken dürfen.
@Gerd aus Krefeld: Den Bericht habe ich mir gleich abgespreichert, weil immer mal wieder Jemand eine Frage zur Beleuchtung hat.
Dieser Beitrag ist aber verständlich geschrieben.
@Uwe aus GAN: Hast Du schon eine Leuchte gefunden, die schön klein ist und in den Roller passen würde?

Als ich vor zwei Jahren bei der Motorradshow in Oldenburg meine Zusatzrücklichleuchte inkl. Bremslicht gekauft habe, wurde dort auch eine Kennzeichenleuchte mit Blinkerleuchten daneben angeboten. Ich werde mal suchen ob ich den Anbieter noch wieder finde.
Ich meine das diese Blinkerleuchten auch Ideal an der Seite als Seitenbeleuchtung wären.

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 15:51 
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ich hatte an meinem 400er ja auch diese kleinen LED's dran. Die sind schön klein, leuchten schön hell, und sind easy zu montieren. So etwas muss es doch auch mit Prüfzeichen geben!? Ich habe aber bis jetzt noch nichts gefunden!

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Fruchtige Grüße aus dem Obstgarten,
Rainer
&White Horse


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 16:19 
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Der TÜF-Hanse sagt dazu, http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
"Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mm"

Jede Menge bei http://www.ebay.de/bhp/motorrad-standlicht

PS. Weißes Licht.

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Gruß Dedo.
Der mit dem two and a half Fuffi.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 17:41 
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Dedo hat geschrieben:
Der TÜF-Hanse sagt dazu, http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
"Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mm"

Jede Menge bei http://www.ebay.de/bhp/motorrad-standlicht

PS. Weißes Licht.


Dedo,
es geht hier um seitliche Begrenzungsleuchten. Nix weißes, sondern gelbes Licht.

Aber davon gibt es auch genug in der Bucht mit E-Prüfzeichen.

gruß
Uwe

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 19:06 
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Vielleicht hilft der Gesetzestext weiter.
§ 51 StVZO
§ 51 Begrenzungsleuchten..
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein,…………………………………….. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein.
Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; ………………………………………………………..
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung.
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein.

PS: Nach EWG 93/92 sind die Begrenzungsleuchten vorgeschrieben und nicht unbedingt im Scheinwerfer. Bei meinem Mopped sind die schon im Scheinwerfer drin.

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Gruß Dedo.
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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 19:12 
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Nein Jungs! Begrenzungsleuchten sind was anderes!
Ich schrieb von Seitenleuchten oder Umrissleuchten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 19:39 
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Super Allwissender
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Da gelbe "Umrissleuchten" für Fahrzeuge über 6 m Länge vorgeschrieben sind, ausgenommen sind nur PKW und keine Motorroller,
bleibt dir nur die Möglichkeit dein Mopped auf 6 m zu verlängern. :wink:

Aber nun mal im Ernst, Johann: Was über 6 m vorgeschrieben ist kann unter 6 m ja erlaubt sein. Fahrräder haben ja auch die gelben Dinger in den Rädern.
Wenn du welche anbaust dann in gelb, da hat Uwe natürlich recht.

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Zuletzt geändert von Dedo am 22.09.2013, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 19:58 
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Dedo,
lies doch einfach mal den Beitrag von Gerd (Link). Da steht alles verständlich beschrieben drin.
Seitliche Leuchten sind auch bei Mototrrädern erlaubt. 90cm überm Boden, usw.

gruß
uwe

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 19:59 
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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 20:08 
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@Uwe: ich habe aber noch keine Leuchten bei eBay gefunden.
Oder hab ich den falschen Suchbegriff eingegeben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenbeleuchtung am Roller
BeitragVerfasst: 22.09.2013, 20:22 
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Jetzt habe ich den Gesetzestext gefunden.
§ 51a StVZO
(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

Beitrag von Gerd (Link)
Den habe ich gelesen, aber keine Quellenangaben gefunden, oder habe ich was übersehen.
Ausserdem ist dort von Rückstrahlern die Rede. Das sind keine Lampen.

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