Ich war heute mit meiner Susi bei der Dekra zur HU Wie Ihr Euch denken könnt, ohne Probleme bestanden. Auch zu meiner Zusatzbeleuchtung mit Bremslicht im Topcase, kam kein Kommentar. Ganz im Gegenteil, auf meine Frage meinte der Prüfer "es wäre doch zusätzliche Sicherheit". Dann habe ich Ihm nach Seitenleuchten am Roller gefragt. Auch dazu kam die gleiche Antwort. Es müßen nur Bauartgeprüfte Leuchten sein, und ob mit Led oder Glühlampe, wäre auch gleich. Wenn vorne und hinten je zwei Leuchten eingebaut würden, wäre doch Jeder noch besser zu sehen. Na dann werden wir doch mal sehen, wo wir soetwas bekommen. Nur bin ich jetzt 63€ ärmer!
Nach einer vorgeschriebenen Farbe für Seitenleuchten hast Du nicht zufällig gefragt, oder? Seitenbeleuchtung muß meiner Meinag nach immer in Gelb/Orange ausgeführt sein. So etwas in der Art wie Gerd aus Krefeld es hat, nur dann eben bauartgeprüft.
Uwe aus GAN hat geschrieben:Hallo Gerd, Toller Beitrag. Das bestätigt ja genau das was ich gesagt habe. Was nicht drin steht, ist, ob sie mitblinken dürfen.
gruß Uwe
Wenn Du genau in dem Beitrag liest, meine ich das dort von Leuchten und Blinkleuchten die Rede ist. Ich vestehe es so das die Seitenleuchten dann leuchten dürfen, aber nicht blinken dürfen. @Gerd aus Krefeld: Den Bericht habe ich mir gleich abgespreichert, weil immer mal wieder Jemand eine Frage zur Beleuchtung hat. Dieser Beitrag ist aber verständlich geschrieben. @Uwe aus GAN: Hast Du schon eine Leuchte gefunden, die schön klein ist und in den Roller passen würde?
Als ich vor zwei Jahren bei der Motorradshow in Oldenburg meine Zusatzrücklichleuchte inkl. Bremslicht gekauft habe, wurde dort auch eine Kennzeichenleuchte mit Blinkerleuchten daneben angeboten. Ich werde mal suchen ob ich den Anbieter noch wieder finde. Ich meine das diese Blinkerleuchten auch Ideal an der Seite als Seitenbeleuchtung wären.
ich hatte an meinem 400er ja auch diese kleinen LED's dran. Die sind schön klein, leuchten schön hell, und sind easy zu montieren. So etwas muss es doch auch mit Prüfzeichen geben!? Ich habe aber bis jetzt noch nichts gefunden!
Der TÜF-Hanse sagt dazu, http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer "Begrenzungsleuchten /Standlicht: - nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig - Anzahl: 1, nach EG auch 2 - in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer - in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mm"
Dedo hat geschrieben:Der TÜF-Hanse sagt dazu, http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer "Begrenzungsleuchten /Standlicht: - nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig - Anzahl: 1, nach EG auch 2 - in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer - in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mm"
Vielleicht hilft der Gesetzestext weiter. § 51 StVZO § 51 Begrenzungsleuchten.. (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein,…………………………………….. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; ……………………………………………………….. § 51a Seitliche Kenntlichmachung. (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
PS: Nach EWG 93/92 sind die Begrenzungsleuchten vorgeschrieben und nicht unbedingt im Scheinwerfer. Bei meinem Mopped sind die schon im Scheinwerfer drin.
Da gelbe "Umrissleuchten" für Fahrzeuge über 6 m Länge vorgeschrieben sind, ausgenommen sind nur PKW und keine Motorroller, bleibt dir nur die Möglichkeit dein Mopped auf 6 m zu verlängern.
Aber nun mal im Ernst, Johann: Was über 6 m vorgeschrieben ist kann unter 6 m ja erlaubt sein. Fahrräder haben ja auch die gelben Dinger in den Rädern. Wenn du welche anbaust dann in gelb, da hat Uwe natürlich recht.
Zuletzt geändert von Dedo am 22.09.2013, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
Dedo, lies doch einfach mal den Beitrag von Gerd (Link). Da steht alles verständlich beschrieben drin. Seitliche Leuchten sind auch bei Mototrrädern erlaubt. 90cm überm Boden, usw.
Jetzt habe ich den Gesetzestext gefunden. § 51a StVZO (3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.
Beitrag von Gerd (Link) Den habe ich gelesen, aber keine Quellenangaben gefunden, oder habe ich was übersehen. Ausserdem ist dort von Rückstrahlern die Rede. Das sind keine Lampen.